Allgemeine Geschäftsbedingungen der DIPPE & DIPPE GmbH & Co. KG

Allgemeine Bestimmungen

Für sämtliche Geschäfte gelten unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen von uns bestätigt worden sind. Durch Sonderregelung in einzelnen Bereichen werden die übrigen nicht berührt.

Für sämtliche Geschäfte gelten unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen von uns bestätigt worden sind. Durch Sonderregelung in einzelnen Bedingungen werden die übrigen nicht berührt.

Angebot / Auftragsbestätigung

  1. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende.
  2. Angebote sind stets freibleibend.
  3. Aufträge gelten erst als von uns angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. 
  4. Aufträge, die sich bereits in Arbeit befinden, können nicht mehr annulliert werden.

Lieferung

  1. Die Lieferzeit wird gewissenhaft angesetzt. Ereignisse höherer Gewalt,  Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, unvorhersehbare Liefererschwernisse, Umwelteinflüsse (z.B. Aschewolke) berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.
  2. Die von uns angegebene Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, insbesondere Druckunterlagen und der vereinbarten Anzahlung.
  3. Versand: Sämtliche Sendungen werden auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers versandt. Auch bei vereinbarter Freilieferung geht das Versandrisiko zu Lasten des Bestellers. Verpackung wird nicht zurückgenommen.

Preise

Alle aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt..

Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar in Köln, und zwar wie folgt: 8 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 14 Tagen netto. Ausnahme: Bei Neukunden erfolgt die Zahlung per Vorkasse. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, ohne das es einer Mahnung bedarf, die üblichen bankmäßigen Verzugszinsen zzgl. 5% berechnet. Wir sind berechtigt, jederzeit vor Versand der Ware Vorauszahlungen der Fakturenbeträge zu verlangen, sofern es uns notwendig erscheint. Die Zurückhaltung von Zahlungen und Aufrechnungen wegen Gegenansprüchen oder Beanstandungen des Bestellers sind ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung - einschließlich aller Nebenforderungen - unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen als Sicherung für unsere Saldorechnung.
  2. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller umgehend schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall in vollem Umfang.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  5. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Zum fristlosen Rücktritt sind wir berechtigt,

  1. wenn uns nach Vertragsabschluß über Ruf und Zahlungsfähigkeit des Käufers ungünstige Nachrichten zugehen,
  2. wenn nach Vertragsabschluß das gewerbliche Unternehmen des Käufers auf einen anderen Inhaber übergeht,
  3. wenn der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug gerät, insbesondere, wenn ein Wechsel zu Protest geht oder ein Scheck keine Deckung findet.
  4. sofern der Käufer ein Vorproduktionsmuster nicht freigibt, aus welchen Gründen auch immer.

Mängelhaftung; Beschaffenheit der Kaufsache

  1. Mängelrügen wegen Stückzahl, Güte und Ausführung der Ware können, soweit sie nicht durch unsere Verkaufsbedingungen aufgehoben sind, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Feststellung, spätestens aber 7 Tage nach Eingang der Ware an der Empfangsstation, durch schriftliche Anzeige zu unserer Kenntnis gelangen. Auf Wunsch müssen uns von der beanstandeten Ware kostenlos Muster zur Prüfung eingesandt werden. Mehr - oder Minderlieferungen sind bis zu 5% zulässig.
  2. Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt (hier ist das in Ausführung und Qualität vom Besteller freigegebene Layout oder Vorproduktionsmuster maßgebend)  so haben wir die Wahl zur Nachbesserung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Wird die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Zeit umgesetzt, so ist der Besteller nach seiner Wahl zur Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ausgeschlossen.
  3. Das Recht der Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferten Waren vom Besteller bereits benutzt, unsachgemäß behandelt oder eigenmächtig nachgearbeitet worden sind.
  4. Farb- und Strukturabweichungen, die durch die Natur des Rohstoffes und des Materials begründet sind bleiben vorbehalten. Geringfügige Farb- und Strukturabweichungen bei Werbeanbringung durch Lasergravur, Druckverfahren wie Siebdruck, Offset-, Digital-, Foto oder Tampondruck auf Kunststoffe, Kunstleder oder Metalle auf unsere Produkte oder Schwimmelemente bei den Mäusen sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar. Dies betrifft insbesondere auch Nachbestellungen eines bereits gefertigten Produktes.
  5. Stellt der Besteller elektronische Daten zur Verfügung, die für einen Mangel am Produkt sorgen oder durch solche Daten verursacht werden, so ist Dippe & Dippe GmbH & Co. KG nicht haftbar.

Schutzrechte

  1. Für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Leistungen und Lieferungen von Schutzrechten Dritter, wie zum Beispiel Marken- oder Urheberrechte, haftet der Besteller. Der Besteller stellt Dippe & Dippe GmbH & Co. KG von allen entsprechenden Ansprüchen frei und hat Dippe & Dippe GmbH & Co. KG den entstandenen Schaden zu ersetzten.

  2. Gestaltungsvorschläge und Layouts, angefertigt von Dippe & Dippe GmbH & Co. KG, dürfen nur mit unserer vorherigen Zustimmung verwendet oder weitergegeben werden.

Garantie

Auf unsere Produkte geben wir bis zu 5 Jahre Garantie. Die Garantie gilt bei Uhren für Materialfehler des Uhrenlaufwerks, sowie Verarbeitungsfehler bei der Herstellung und umfasst die Übernahme aller Versand- und Reparaturkosten. Defekte, die durch normalen Gebrauch, Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung des Produktes (zum Beispiel Glasbruch) entstehen oder die Haltbarkeit der Batterie betreffen, sind nicht im Garantieumfang enthalten.

Schlussbestimmungen

Etwaige Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur dann als von uns angenommen, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen beider Teile, auch für Scheck - und Wechselverbindlichkeiten, ist Köln.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.